Hanzo2012 hat geschrieben:
Das halte ich so pauschal für falsch.
sollte keine Pauschalisierung sein. Hängt natürlich am Einzelfall. Der Normalfall ist die 'Nichtwiederlegbarkeit' (Screenshot). Nur in seltensten Fällen könnte man ggfs eine Fälschung eines Screenshots nachweisen.
Wird zum Beispiel auf eine Abmahnung und Unterlassungserklärung nicht reagiert kann der Abmahner eine Einstweilige Verfügung erlassen. Das Gericht prüft wenn überhaupt nur rudimentär, ob eine Einstweilige Verfügung überhaupt statthaft ist. Dann musst Du Beanstandetes löschen, oder berichtigen, ohne das Verschulden gerichtlich festgestellt wurde. Zahlen musst Du dann zwar noch nicht, aber es folgt dann ja unweigerlich der gerichtliche Rechtsstreit, den du ohne Anwalt nicht bestreiten kannst. Dort muss der Abmahner gar nicht viel machen, denn sein Nachweis sind in den meisten Fällen Screenshots. Nur wenige Abmahnungen scheitern vor Gericht.
Machst du also Fehler zb in deiner DSVGO, könnte das ein Wettbewerber leicht nachweisen und auf Deine Kosten abmahnen. 1500€ Kosten für dich sind da selbst bei Mini-Blogs die Folge.
Grösstes Problem der DSVGO ist meiner Meinung nach, dass die DSVGO eine schwerwiegende Wettbewerbsverzerrung zur Folge hat. Die Rechtsunsicherheit der kleinen Marktteilnehmer hat sich drastisch erhöht. Die großen Marktteilnehmer sind meist fein raus. Google bietet ja nicht von ungefähr gerade seinen großen Kunden/Adsensepartnern (also jenen mit Google Account Manager) eine maßgeschneiderte Lösung an. Die vielen kleinen jedoch lässt Google unverzeihlicherweise im Regen stehen.
Eine Abmahnung ist insbesondere im Wettbewerbsrecht ein extrem scharfes Schwert. Ist nur leider zum unverhältnismäßigen 'Kopf ab' Schwert degeneriert. Der Staat verlässt sich, was die Durchsetzung der DSVGO betrifft auf das Abmahnwesen des Wettbewerbsrechts. Das dürfen wir denen nicht durchgehen lassen.
Ich fordere daher dringend das deutsche Recht mit dem französischen Recht zu harmonisieren. Zitat "Anders als im deutschen Recht ist eine Abmahnung, DER ENTSPROCHEN WIRD, per se (in Frankreich) nicht kostenpflichtig. Es können lediglich die Zustellungskosten eines entsprechenden Schreibens geltend gemacht werden. Gem. Art 1153 des Code civil francais können lediglich Verzugszinsen nach Ablauf der Mahnfrist erhoben werden."
Dieses Zitat muss überall auftauchen, auf allen Euren Seiten. Das muss dem Publikum eingehämmert werden. Wenn es viele machen würden hätte es Effekt. Nur leider werdet ihr das nicht machen...DAS ist das Problem dabei...
Das oben erwähnte Zitat müsst ihr euren Volksvertretern ständig in Email- und in Briefform vortragen. Es ist nicht im mindesten einzusehen, dass bei uns ein vollkommen anderes Abmahnrecht gilt, als in Frankreich. Das ist nicht hinnehmbar. Dann werdet ihr sehen in wie weit die deutschen Politiker Eure Anliegen für relevant halten. Reagieren sie nicht 'einfach mal' deren Websites abmahnen. Würd mich mal interessieren was dann passiert.