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Das ist widersprüchlich.Eric78 hat geschrieben:Bei AdSense bist du deren Kunde. AdSense beauftragt dich sozusagen mit der Monetarisierung auf deiner Webseite.
Denkst du, dass diese Argumentation auch vor Gericht stand hält?Jedenfalls liegt bei AdSense keine Auftragsdatenverarbeitung vor, schon alleine deshalb, weil du Google nicht beauftragst, sondern sie dich
Ja.barunt hat geschrieben:Denkst du, dass diese Argumentation auch vor Gericht stand hält?
Nein, das siehst du falsch.barunt hat geschrieben:Ich finde die Aussage ziemlich weit hergeholt, dass Google AdSense den Websiteinhaber beauftragt. Mal ehrlich: In den seltensten Fällen kommt Google auch auf Websiteinhaber selbst zu. I.d.R. ist es umgekehrt, jedenfalls bei mir, nämlich dass ich mich irgendwann bei Google AdSense angemeldet habe und ich also von mir aus die Initiative ergriffen habe AdSense einbinden zu wollen. Also habe ich Google AdSense beauftragt und nicht sie mich.
Soweit ich das verstehe, sind wir und AdSense unabhängig voneinander. Niemand hat den anderen gezielt damit beauftragt, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Selbst wenn Google einen Vertrag zur ADV mit dir bräuchte, dann wäre das das Problem von Google, nicht deins.barunt hat geschrieben:Und selbst wenn es so sein sollte, dass Google AdSense mich beauftragt hat, müsste ja Google mit mir einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen, damit es nach der DSGVO rechtens ist.
Und siehe: https://regina-stoiber.com/2018/04/12/w ... ter-dsgvo/Bei manchen Diensten handelt es sich wiederum um Datenverantwortliche und nicht um Auftragsverarbeiter. Das ist z. B. bei Google Adsense oder bei Affiliate-Netzwerken wie AWIN oder Webgains der Fall (wenn du dort als Publisher und nicht als Advertiser angemeldet bist).
Das passt nicht auf AdSense.Es deutet auf eine Auftragsverarbeitung hin, wenn der Auftragnehmer:
- keine Entscheidungsbefugnis über die Daten hat
- keinen eigenen Geschäftszweck verfolgt bezüglich der personenbezogenen Daten
- einem Nutzungsverbot der zu verarbeitenden Daten unterliegt
- in keiner vertraglichen Beziehung zu den Betroffenen steht, die er verarbeitet
- und nach außen hin der Auftraggeber für die Datenverarbeitung verantwortlich ist